Mit dem Auto unterwegs
Fahrzeugsteuern
Für jedes eingelöste Fahrzeug müssen Besitzer eine jährliche Steuer an ihren Wohnsitzkanton zahlen: die Motorfahrzeugsteuer bzw. Autosteuer.
Fahrzeug einlösen
Informieren Sie sich auch auf verkehrszulassung.ch über alle wichtigen Fakten zur Einlösung Ihres Fahrzeuges.
Blaue Zone
In der Blauen Zone ist das Parken für eine Stunde kostenlos möglich. Es dürfen Fahrzeuge von Montag bis Samstag von 8:00 bis 18:00 Uhr – und sofern ausdrücklich signalisiert auch an Sonn- und Feiertagen – abgestellt werden. Die Parkscheibe muss gut sichtbar angebracht und richtig eingestellt werden. Wobei die Ankunftszeit auf die nächste halbe Stunde eingestellt wird.
Anwendungsbeispiele für die Einstellung der Parkscheibe:
Tatsächliche Ankunftszeit | Einzustellende Ankunftszeit | Abfahrtszeit |
08.00-08.29 Uhr | 08.30 Uhr | 09.30 Uhr |
08.30-08.59 Uhr usw. | 09.00 Uhr | 10.00 Uhr |
11.00-11.29 Uhr | 11.30 Uhr | 12.30 Uhr |
11.30-13.29 Uhr usw. | Auf Ankunftszeit folgenden Strich | 14.30 Uhr |
17.30-17.59 Uhr | 18.00 Uhr | 19.00 Uhr |
18.00-07.59 Uhr | Auf Ankunftszeit folgenden Strich |
Zwischen 19.00 und 07.59 muss die Parkscheibe nicht angebracht werden, sofern das Fahrzeug vor 08.00 wieder in den Verkehr eingefügt wird.
(Quellen: www.astra.admin.ch und myswitzerland.com )