Informazioni sul sistema sociale
Das schweizerische Sozialversicherungssystem wird in fünf Bereiche unterteilt:
- die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Dreisäulensystem),
- der Schutz vor Folgen einer Krankheit und eines Unfalls,
- der Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft,
- die Arbeitslosenversicherung,
- die Familienzulagen.
Diese Versicherungen leisten Schutz, indem sie Leistungen wie Renten, Erwerbsersatz und Familienzulagen ausrichten oder indem sie Kosten bei Krankheit und Unfall tragen.
AHV-Gemeindezweigstelle
Maja Gemperli
Leiterin AHV-Gemeindezweigstelle
Telefon: | 058 555 10 00 |
E-Mail: | maja.gemperli@berlikon.ch |
Kantonale Ausgleichkasse
Die kantonalen Ausgleichskasse ist Ansprechpartner für Personen mit Wohnsitz im Kanton Thurgau, die keiner Verbandsausgleichskasse und nicht der Ausgleichskasse des Bundes angeschlossen sind.
Sozialversicherungszentrum Thurgau
St. Gallerstr. 11
Postfach
8501 Frauenfeld
Telefon: | 058 225 75 75 |
Fax: | 058 225 75 76 |
E-Mail: | info@svztg.ch |
Webseite: | www.svztg.ch |
Sozialversicherungen für ausländische Personen
Spätestens drei Monate nach Ankunft oder Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz müssen Sie sich und Ihre Familie bei einer schweizerischen Krankenkasse versichern. Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit Wohnsitz in bestimmten EU-Staaten haben ein Wahlrecht, sich statt in der Schweiz im Wohnsitzland zu versichern.