Weitere Öffnungen ab 31. Mai 2021
Änderungen:
- Die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitentschädigung wird auf 24 Monate erhöht. Zudem wird das summarische Verfahren bis mindestens am 30.09.2021 verlängert.
- Das 3-Phasenmodell wurde verabschiedet und damit die Strategie für die kommenden Monate festgelegt. Danach sind ab 31. Mai 2021 folgende Öffnungen vorgesehen:
- Die Homeoffice-Pflicht wird für jene Betriebe, die wiederholt testen, in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt. Sie können sich unter folgendem Link für die betrieblichen Tests anmelden: Covid-Testen (tg.ch)
- Restaurants können mit Schutzkonzept die Innenbereiche wieder öffnen. Es gelten die gleichen Regelungen wie für die Terrassen: Abstand oder Abschrankung, maximal 4 Personen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste, Sitzpflicht, Maskenpflicht auch am Tisch, wenn nicht konsumiert wird. Auf den Terrassen wird die Maskenpflicht aufgehoben.
- Veranstaltungen mit Publikum sind in Innenräumen bis max. 100 Personen möglich. Dabei darf die Hälfte der Raumkapazität ausgeschöpft werden. Im Aussenbereich sind max. 300 Personen erlaubt. Dieselben Regeln gelten für Veranstaltungen zur politischen Meinungsbildung und religiöse Veranstaltungen.
- Vereinsanlässe und Führungen sind innen und aussen mit max. 30 Personen möglich.
- Neben Genesenen sollen auch Geimpfte sowohl von der Kontaktquarantäne als auch von der Reisequarantäne ausgenommen werden.
Über diese Lockerungen wird definitiv am 26. Mai 2021 entschieden.