Öffnungsschritte ab 19. April 2021
Dazu im Einzelnen:
- Restaurant und Bars können ihre Terrassen wieder öffnen. Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske darf nur während der Konsumation abgelegt werden. Pro Tisch sind maximal 4 Personen erlaubt. Die Schutzkonzepte mit Erfassung der Kontaktdaten und Abstandsregeln sind einzuhalten.
- Öffentlich zugängliche Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe können die Innenbereiche wieder öffnen. Es muss immer eine Maske getragen und der Abstand eingehalten werden.
- Veranstaltungen mit Publikum sind wieder möglich. Die Anzahl Besucherinnen und Besucher sind begrenzt auf 100 Personen im Freien und 50 Personen im Innern. Zusätzlich gilt eine Beschränkung auf maximal ein Drittel der Kapazität des Veranstaltungsortes. Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske muss immer getragen werden.
- Sportliche und kulturelle Aktivitäten und andere Veranstaltungen sind bis 15 Personen wieder möglich. Darunter fallen Führungen, Versammlungen und Vereinstreffen.
- Präsenzunterricht ist ausserhalb der obligatorischen Schule und Sekundarstufe II wieder möglich. Es gilt eine Beschränkung von 50 Personen und Kapazitätsgrenze von einem Drittel des Veranstaltungsortes wie auch Masken- und Abstandspflicht.
- Für Mitarbeitende von Unternehmen, die über ein Testkonzept verfügen und der vor Ort tätigen Belegschaft mindestens einmal pro Woche Testungen anbieten, entfällt bei ihrer beruflichen Tätigkeit die Kontaktquarantäne.
- Die Homeoffice-Pflicht bleibt bestehen.
Sie finden weitere ausführliche Unterlagen und Dokumente unter folgendem Link: Coronavirus: Nächster Öffnungsschritt am 19. April (admin.ch) .