Mitteilungsblatt März 2022
Einbürgerungen
Im System des schweizerischen Einbürgerungsverfahrens sind sowohl der Bund, der Kanton wie auch die Gemeinde involviert. Das Verfahren wird durch das Bundesgesetz über den Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts vom 20. Juni 2014 geregelt. Dieses sieht unter anderem vor, dass die Stimmberechtigten ein Einbürgerungsge- such nur ablehnen können, wenn ein entsprechen- der Antrag gestellt und begründet wurde.
Der Gemeinderat erteilt nach Ablauf der öffentli-chen Auflage von 20 Tagen das Gemeindebürger-recht. Stimmberechtigte der Politischen Gemeinde Berlikon können beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache bis spätestens 12. Mai 2021 gegen die Einbürgerung erheben. Die um das Bürgerrecht nachsuchende Person erhält anschliessend Gelegenheit für eine Stel-lungnahme.
Über die Einbürgerung, gegen die gültig Einsprache erhoben wurde, entscheidet die Gemeindeversammlung.
Die BewerberInnen haben alle weiteren erforderlichen Ausweise und Akten beigebracht. Sie sind mit unseren beziehungsweise mit den schweizerischen Verhältnissen vertraut und können somit als assimiliert qualifiziert werden.
Gräberräumung auf dem Friedhof Berlikon
Die Grabesruhe folgender Gräber ist abgelaufen: - Erdbestattungsgräber 2000
Grabsteine und Grabschmuck sowie Bepflanzungen dürfen von den Angehörigen oder berechtigten Dritten abgeräumt werden.
Wir bitten die Angehörigen, gewünschte Gegen- stände bis zum 30. April 2021 zu entfernen. Nach diesem Datum wird darüber verfügt.