Keine Lockerungen
(Quelle: Medienmitteilung )
Um es klar und deutlich festzuhalten: Sowohl der Regierungsrat des Kantons Thurgau als auch der Schweizerische Gewerbeverband haben sich eindeutig und unmissverständlich für weitreichende Lockerungen ausgesprochen. Der Bundesrat sieht es anders. Lediglich private Treffen sind ab nächstem Montag, 22. März 2021 mit zehn Personen wieder möglich.
Kurzarbeitentschädigung (KAE)
Das vereinfachte Verfahren zur Abrechnung der Kurzarbeit sowie die Aufhebung der Karenzzeit wird bis 30. Juni 2021 verlängert. Das Gesuch für rückwirkende Kurzarbeitgesuche muss bis zum 30. April 2021 bei der zuständigen kantonalen Amtsstelle eingereicht werden.
KAE Formulare COVID-19 (arbeit.swiss)
Qualifikationsverfahren (QV) 2021
Bereits vergangene Woche hat der Bundesrat entschieden, dass im QV 2021 grundsätzlich ordentliche Prüfungen stattfinden sollen. Es können je nach Beruf oder Branche jedoch Ausnahmen bewilligt werden. Im Kanton Thurgau sind derzeit keine Ausnahmen vorgesehen.