Härtefallprogramm
Abgabefrist für Unterlagen endete am 31. Juli 2021
Wie bereits am 13. April 2021 kommuniziert und anschliessend mehrfach in Erinnerung gerufen, war die Einreichung von Härtefallgesuchen bis zum 30. Juni 2021 möglich. Die zur Bemessung notwendigen Dokumente für rechtzeitig gestellte Anträge mussten bis spätestens 31. Juli 2021, 24 Uhr, bei der Härtefallabteilung des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA) sein.
Branchen
Etwas mehr als die Hälfte der Anträge stammen aus der Gastronomie. Weitere Schwerpunkte bilden Tourismus, Freizeitbereich, Detailhandel non-food und die Eventbranche.
Zusammenfassung der aktuellen Härtefallzahlen
Seit dem Start am 1. Februar 2021 erfasste die Härtefallabteilung bis und mit 3. August 2021 folgende Kennzahlen:
Gesprochene Härtefallentschädigungen: 644, rund 77 Mio. Franken
Davon A-Fonds-Perdu-Beiträge: rund 74.7 Mio. Franken
Ohne Anspruch (aufgrund Nichterfüllung der gesetzlichen Vorgaben): 40
Weitere Härtefallentschädigungen sind in Bearbeitung
Quelle: Kanton Thurgau